Interessenvertretungen

Mitbestimmung

Die Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in den Betriebsstätten werden durch den Werkstattrat, der Frauenbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung oder durch den Eltern- und Betreuerbeirat vertreten.

Das heißt, Probleme, Sorgen, Impulse, Ideen können an die Interessenvertretungen herangetragen werden. Diese setzen sich mit Lösungsmöglichkeiten auseinander und stellen bei Bedarf den Kontakt zu den Betriebsstättenleitern, den Geschäftsbereichsleitern oder zur Geschäftsführung her.

Unser Werkstattrat

Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Beeinträchtigung

Unser Werkstattrat

Unser Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Mitarbeiter*innen mit einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung in den PLSW Betriebsstätten. Er vertritt die Interessen der Menschen mit Beeinträchtigung gegenüber der jeweiligen Betriebsstättenleitung bzw. der Geschäftsführung. Die Arbeit des Werkstattrates wird durch Vertrauenspersonen aus dem Kreis der Fachkräfte begleitet. Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen.

Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung WMVO, die dem Werkstattrat eine Mitsprache in den Belangen des Werkstattalltages gewährleistet. Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Menschen mit Beeinträchtigung in den PLSW Betriebsstätten neu gewählt.

Mitbestimmungsrechte bestehen beispielsweise bei der Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses, beim Gesundheitsschutz, bei der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei der Gestaltung von Arbeit und den zusammenhängenden Aspekten, bei Umsetzungen und Baumaßnahmen.

Mitwirkungsrechte haben wir beispielsweise in den Bereichen der Werkstattordnung, der Arbeitszeit, des Arbeitsentgeltes, der Urlaubsplanung, der Verpflegung, bei Fort- und Weiterbildungen, Gestaltung wichtiger Räumlichkeiten und bei sozialen Aktivitäten.

Unser Gesamtwerkstattrat

Der Gesamtwerkstattrat wird aus den Werkstatträten der einzelnen Betriebe gewählt und ist für die überbetrieblichen Belange der Menschen mit Beeinträchtigung zuständig. Darüber hinaus übernimmt der Gesamtwerkstattrat die Aufgaben eines Werkstattrates, wenn vorübergehend ein Werkstattrat oder ein Wahlvorstand nicht vorhanden ist. Er achtet darauf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Dies gilt vor allem für das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis.

Der Gesamtwerkstattrat achtet darauf, dass die Werkstattverträge beachtet werden und wirkt darauf hin, dass die Bedingungen für die Mitarbeiter*innen an allen unseren Standorten vergleichbar sind. Der Gesamtwerkstattrat ist an der Gestaltung des Werkstattentgeltes beteiligt. Er wirkt bei der inhaltlichen Gestaltung der Werkstattordnung mit.

Ansprechpartner*in "Werkstattrat"

Agnes Rubisch
Werkstattratsvorsitzende

Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Tel. +49 5721 700-206 Tel. +49 5721 700-206 Fax +49 5721 700-118
a.rubisch@plsw.de

Unsere Frauenbeauftragte

Für die Interessen der Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigung

Erstmalig wurde 2017 in den PLSW-Betriebsstätten eine Frauenbeauftragte als Interessenvertretung für weibliche Beschäftigte gewählt. Damit wurde eine durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Neuerung umgesetzt. Die drei Aufgabenschwerpunkte der Frauenbeauftragten liegen in den Themen:

  • Gleichstellung von Frau und Mann
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie und
  • Schutz vor Gewalt.

Ansprechpartner*in "Frauenbeauftragte"

Martina Jozwiak
Frauenbeauftragte

Werkstatt Afferde
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
frauenbeauftragte@plsw.de

Unser Eltern- und Betreuerbeirat

Aktive Partner in den Betriebsstätten

Der Eltern- und Betreuerbeirat vertritt die Interessen der Menschen mit Beeinträchtigung, die in der Betriebsstätte arbeiten, ihrer Eltern und Betreuer.

Aufgaben sind:

  • Den Erfahrungsaustausch und Dialog mit den Eltern, Angehörigen und Betreuern zu fördern.
  • Die Unterstützung des Werkstattrates bei seiner Arbeit und der Wahrung seiner Rechte.
  • Die Interessen jener Werkstattmitarbeiter zu vertreten, die nicht oder kaum in der Lage sind, sich selbst zu äußern.
  • Die Verbesserung der Stellung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gesellschaft.
  • Beratung und Information von Eltern.
  • Aktive Mitgestaltung und Mitsprache bei relevanten Themen der Werkstatt.
  • Ideen und Vorschläge für Maßnahmen einzubringen, die den Mitarbeiter*innen und der Werkstatt dienen.
  • Regelmäßige Treffen mit Geschäftsführung und Betriebsstättenleitung zum Informationsaustausch.

Der Eltern- und Betreuerbeirat versteht sich auch als Bindeglied zwischen Eltern, beeintächtiger Menschen, dem Personal und dem Träger der Werkstätten. Der Beirat wird auf der jährlichen Eltern- und Betreuerversammlung der Werkstätten jeweils für Schaumburg und Hameln-Pyrmont für drei Jahre gewählt. Die Arbeit ist ehrenamtlich. Ein aktiver Dialog ist sehr wichtig.

Ansprechpartner*in "Eltern- und Betreuerbeirat"

Gabriele Bökenkröger
Eltern- und Betreuerbeirat

Bereich Hameln-Pyrmont
Tilsiter Straße 29, 31789 Hameln
Tel. +49 5151 9629381 Tel. +49 5151 9629381 Mobil +49 172 8889924 Mobil +49 172 8889924 g.boekenkroeger@t-online.de

Unsere Schwerbehindertenvertretung

Für die Interessen der Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung

Unsere Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung hilft und unterstützt Mitarbeitende bei ihren Anliegen und Interessen zum Thema Schwerbehinderung und gibt Hilfestellung, z. B. bei

  • Antragstellung des Grads der Behinderung (GdB),  
  • der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit und/oder
  • bei REHA-Anträgen.

Weiterhin wirkt sie bei der Einstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (schwer)-behinderter Menschen mit. Es können auch Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiter*innen entgegen genommen und diese dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Die Vertrauensperson nimmt bei Bedarf als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an Betriebsratssitzungen teil. In Personalangelegenheiten, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt, kann eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Unterstützung kann auch bei der Beratung von gesundheitsfördernden Maßnahmen und Hilfsmitteln, wie z. B. zum BEM, der beruflichen Wiedereingliederung, unterstützenden Arbeitsmitteln u. ä. erfolgen.

    Die Schwerbehindertenvertretung kann jederzeit kontaktiert werden. Jedes Gespräch unterliegt der Schweigepflicht.
     

    Schwerbehindertenvertretung:

    Katja Vandamme (Ergotherapeutin Kita Am Räuberwald und Kita Jägerhof)
     

    Stellvertreterinnen:

    1. Britta Börke (Sekretariat WuB Haus Ostring)
    2. Ursula Langel-Köcher (Sprachberatung Aerzen)

    Ansprechpartner*in "Schwerbehindertenvertretung"

    Katja Vandamme
    Schwerbehindertenvertretung

    Integrative Kindertagesstätte "Am Räuberwald"
    Schaumburger Weg 21, 31655 Stadthagen (OT Wendthagen)
    Tel. +49 5721 8907579 Tel. +49 5721 8907579 sbv@plsw.de

    Unsere Bewohnervertretung

    Zentrales Mitwirkungsgremium und die Interessenvertretung für Bewohner*innen

    Die Bewohnervertretungen sind das zentrale Mitwirkungsgremium und die Interessensvertretung für Bewohner*innen unserer Wohnhäuser in Schaumburg und Hameln-Pyrmont. Sie werden von den Bewohnern*innen gewählt.

    Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung – HeimmwV). Die Zahl der Heimbeiratsmitglieder ist in § 4 HeimmwV geregelt. Eine Ermächtigung für die Verordnung besteht durch das Heimgesetz (HeimG).

    Sie sind insbesondere in

    • die Gestaltung des inneren Betriebes
    • die Wahrnehmung der Rechte
    • die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
    • sowie die Eingliederung von Bewohner*innen

    eingebunden.

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